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Corona-Bestimmungen und Unterlagen zu Gesuchen

Ausrichtung von Finanzhilfen an Kulturvereine im Laienbereich nach der Covid-19-Kulturverordnung

Auf Grund der Aufhebung aller behördlichen Massnahmen zu Covid-19 laufen die Finanzhilfen aus:
Es können noch bis 31. Juli 2022 Gesuche eingereicht werden für Anlässe, die zwischen dem 26. September 2020 und spätestens dem 30. Juni 2022 stattgefunden hätten bzw. eingeschränkt stattgefunden haben. Insbesondere werden Schäden für Mindereinnahmen bzw. Mehrkosten bei eingeschränkt durchgeführten Anlässen zwischen dem 17. Februar 2022 und dem 30. Juni 2022 berücksichtigt, ohne dass behördliche Vorgaben als Begründung des Gesuches angeführt werden müssen.

Hier können Sie das Gesuchsformular herunterladen
– Formular_Gesuch-COVID-19_DT_200422

Bitte die allgemeinen Grundsätze sorgfältig durchlesen
– Laienverbände Grundsätze

Weitere Informationen auf der BAK
– Homepage – BAK -Homepage

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